Gemietetes Haus, Kaltmiete oder Nebenkosten für vorhandenen Garten?
| 10.05.2009 08:48
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin,
ich wohne seit 4 Jahren in einem kleinen alten gemieteten Haus (50qm). Es ist auch ein Garten vorhanden und mit vermietet (250qm).
Im Mietvertrag heißt es: "Die Miete beträgt monatlich EUR 360,00".
Das ist quasi die "Kaltmiete", in der auch der Garten mit eingerechnet ist. Eine Aufteilung, welcher Preis für den Wohnraum und welcher Preis für den Garten entfallen, ist nicht vorhanden. Der Mietpreis von EUR 360,00 gilt also pauschal für beides.
Im Mietvertrag heißt es weiter: "Außerdem hat der Mieter alle Nebenkosten wie Strom, Kabelanschluss, Wasser, Müllabfuhr, Kaminkehrer, Telefon zu tragen".
Dafür zahle ich zu der "Kaltmiete" monatlich an den Vermieter weitere EUR 25,00.
Insgesamt zahle ich daher EUR 385,00 pro Monat.
Jetzt bin ich arbeitslos geworden und die ARGE (Arbeitsamt / Hartz IV) will die Kaltmiete von EUR 360,00 nicht voll bezahlen. Die Miete sei unangemessen teuer. Für meinen Wohnbezirk (eine alleinstehende Person) sei nur eine Kaltmiete von EUR 247,00 angemessen.
Dem ist vermutlich sogar zuzustimmen, denn in der Kaltmiete ist ja auch der (sehr große, aber von mir kaum genutzte) Garten enthalten. Beides zusammen (!) kostet EUR 360,00.
Ich wüsste nun gerne, ob die Vermieterin den Garten überhaupt so pauschal berechnen darf (ist ja schließlich kein "Wohnraum") oder ob der Garten nicht vielmehr ebenfalls Nebenkosten oder "andere Kosten" sein müssten?
Vielen Dank!