Wohnraum-Mietvertrag: 2 Jahre Kündigungsausschluss & Renovierung
vom 22.8.2020
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. §11 Schönheitsreparaturen 11.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn-und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht durchzuführen. ... Meine Fragen an Sie: 1) Zu welchem Termin kann ich frühestmöglich kündigen und bis wann muss dafür die schriftliche Kündigung den Vermieter spätestens erreichen?