Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Eigentümer in einer Wohneinheit mit 5 Stockwerken und 24 Wohnungen. ... Das Teilungsverhältnis der Heizkosten beträgt 50:50 und somit müssen sich die Eigentümer an einer Fläche beteiligen die erheblich mehr Verbraucht als die Flächen der Wohnung. 3.Die Wohnfläche der Wohnung die ein Sondereigentum darstellt wurde unter Einbeziehung der Terrasse die Gemeinschaftseigentum ist erweitert. ... Hier die Entsprechenden Beschlüsse und Auszüge aus der Teilungserklärung: 2.5 Gegenstand des Sondereigentums g) bei Balkonen, Loggien und Dachterrassen der durch die Balkon/Loggien-/und Dachterrassenumfassung gebildete Raum, die Innenseite der äußeren Umfassung und der Bodenbelag, jedoch ohne Unterbau, zu dem auch die Isolierung gehört, 2.6 Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums 2.6.1 Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören auch Fenster, Rolläden und Terrassen-, Loggien-, Balkon-, Dachterrassen- und Kellerabschlusstüren sowie Mess- und Zähleinrichtungen und Heizkörper.