Aussichten auf Kautionsrückzahlung?
vom 17.8.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Guten Tag, ich bin auf der Such nach einem Berliner Anwalt, der mir mit einem möglichst "überzeugenden" Anschreiben (unter Bezugnahme auf die aktuelle Gesetzeslage sowie Rechtsprechung) dabei hilft, die Rückzahlung meiner Mietkaution durchzusetzen. Hier die wichtigsten Fakten, alles Weitere gerne per Telefon, E-Mail oder persönlich. - 60 qm, 2 Zimmer, Kammer, Küche, Bad, Gasetagenheizung, Altbau (ca. 1920, saniert) - Erstbezug nach Sanierung im März 2004, Kündigung am 1.3.2011 zum 31.5.2011 - Eigentümer und Hausverwaltung hatten zum 1.1.2011 gewechselt - Rückforderung der Mietkaution vom 17.6.2011 mit Fristsetzung zum 30.11.2011 per Einschreiben mit Rückschein (Rückschein liegt vor). - Ansonsten gibt es keine schriftlichen Äußerungen der Hausverwaltung. Es besteht auch kein Übernahmeprotokoll und keinerlei schriftliche Vereinbarung über noch ausstehende Schöbheitsreaparaturen. - Trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits hat eine gemeinsame Begehung mit dem Verwalter erst am 31.5.2011 (Dienstag) stattgefunden.