Mietrecht/Akute Gefährdung nach Kabelbrandt
vom 26.10.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Auf eigene Veranlassung durch mich, den Mieter, kam noch am 26.10.2023 ein Elektriker der Firma Zorn in die Mietwohnung zur Begutachtung, Einschätzung und Behebung des Schadens, als auch zur Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort. ... Eine sichere und zeitgemäße Nutzung der Wohnung ist nicht gegeben. ... Da die Wohnung von vor 1974 ist und somit Bestandsschutz gilt.