Rechtswirkung der Wohnungsabnahme
Mit dem Mieter ist ein Vertrag geschlossen worden, nachdem der eigentliche Beginn der Mietzeit auf den 01, April 2012 vereinbart wurde. Zur Durchfuehrung von Renovierungsmassnahmen ist mit dem Mieter vor Beginn des eigentlichen Mietverhaeltnisses eine Nutzung der Mietsacher fuer die Dauer von zwei Monaten vereinbart worden, in der der Mieter/Nutzer lediglich die Betriebskosten zu zahlen hatte. Der Mieter/Nutzer wollte waehrend der Nutzungsdauer das Mietverhaeltnis kuendigen, wozu Vermieter und Mieter wirtschaftliche Bedingungen muendlich vereinbart hatten.