TG-Stellplatz, Gewohnheitsrecht
vom 17.6.2015
52 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Er hatte wohl mit dem damaligen Mieter des Stellplazes ausgemacht, dass sie den Stellplatz tauschen wollen, obwohl dieser gar nicht dazu berechtigt war. ... Die Frau hatte den Lebensgefährten noch, kurz bevor er starb, geheiratet und wurde somit, da keine sonstigen Erben da waren, zur Alleinerbin von Wohnung und Garage. 1.) Kann die andere Eigentümerin für die Nutzung meines Stellplatzes Gewohnheitsrecht geltend machen?