Rechtliche Beurteilung der Renovierungsklauseln in zwei Mietverträgen
vom 20.4.2015
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Der Mietvertrag ist augenscheinlich ein Vordruck, der unten rechts auf jedem Blatt mit "Mietvertrag über Wohnraum, Seite ..." gekennzeichnet ist. ... Einzelne der vorgedruckten Passagen zu den Schönheitsreparaturen waren bei Vorlage des Mietvertrags von Hand gestrichen worden. Es findet sich eine Ergänzung zur Renovierungspflicht bei Auszug im letzten Paragraphen des Mietvertrags unter "sonstige Vereinbarungen".