Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Mündliche Mietverträge sind wirksam. Durch die Unterzeichnung des neuen schriftlichen Vertragsangebotes kommt ein Änderungsvertrag zustande. Die Bedingungen in diesem Änderungsvertrag können schlechter sein, als die bisherigen Vertragsbedingungen. Wenn Sie den neuen Mietvertrag unterzeichnen, werden die neuen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die geänderten Vertragsbedingungen anzunehmen. Einseitig kann der Vermieter eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen nicht vornehmen.
Zu Problemen kann es kommen, wenn die bisherigen Vertragsbedingungen nachgewiesen werden müssten. Dies geschieht üblicherweise anhand eines schriftlichen Vertrages und müsste in Ihrem Fall ggf. über Zeugen oder durch Anschauung der bisherigen Handhabung erfolgen. Genaues kann hier leider nicht gesagt werden, da Sie nicht mitteilen, was der Vermieter eigentlich will. Falls der Vermieter einzelne Räume herausgegeben haben möchte, müssten Sie im Streitfall nachweisen können, dass diese Räume mitvermietet sind.
Sie sollten sich umfassend anwaltlich beraten lassen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist sinnvoll, wenn die bisherigen Absprachen wiedergegeben werden. Weicht der Vermieter davon ab, sind Sie nicht zur Unterschrift verpflichtet. Lassen Sie durch einen Anwalt klären, wie weit des Angebot von den bisherigen Bedingungen abweicht und welche Klauseln im Interesse des Hausfriedens akzeptabel sind. Dies kann ohne Kenntnis des Vertrages nicht erfolgen.
Für die Modernisierungsmaßnahmen kann für Sie ein Aufwendungsanspruch gem. § 539 I BGB
iVm. § 677 ff. BGB
bestehen. Voraussetzung ist, dass Sie die Zustimmung des Vermieters oder zumindest sein mutmaßliches Interesse an der Modernisierung nachweisen können. Weiter müsste ein sog. Fremdgeschäftsführungswille vorlegen haben, der zweifelhaft sein kann, wenn die Wohnung den eigenen Bedürfnissen nach ausgestattet wurde. Zuletzt werden Sie sich bei den Kosten der Modernisierung den selbst abgewohnten Zeitanteil anrechnen lassen müssen. Bevor Ansprüche geltend gemacht werden, sollten auch zu diesem Fragenkreis die Einzelheiten und Beweismöglichkeiten ausführlich erörtert werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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ich vergas oben zu schreiben, das ich im selben jahr wieder eine neue Arbeit fand, aber lt Vermieter (Schwiegervater) keine Miete mehr zu bezahlen brauchte, nur Nebenkosten.
Was will er ?
Ich denke hier geht es um gekränkte Eitelkeit.
Er will Macht und uns schikanieren, so das er das Sagen hat und wir nach seiner "Pfeiffe" tanzen müssen.
hinter der jetzigen Garage ist ein Raum, in dem mein Motorboot steht, dieser Stellplatz steht im neuen Mietvertrag nicht, sowie mein Garagenstellplatz wo die ganzen Jahre mein PKW stand.
Er schreibt: Lagerung von Gefahrenstoffen verboten, als meine Frau sich 2006 selbständig machte, gab er ihr einen kleinen Raum zum lagern ihrer Reinigungsmittel.Ich denke das er dort nach einem Grund sucht, das sie ihr Lager auflösen soll. Desweiteren lagert bei den Motorbooten( sein Boot steht im selben Raum, wie meines), Benzin in geprüften Bootstanks, könnte für ihn jedoch Gefahrenstoff sein.
Mein Wohnmobil steht im Hof genau vor dem Haus, schon jahrelang,dieser Stellplatz wird allerdings auch nirgends erwähnt.
Im neuen Mietvertrag steht eine Passage: Der Mietvertrag beginnt am 1.5.10 um 1 Jahr. Somit wird doch aus einem unbefristeten Mietvertrag doch ein befristeter ?
Im neuen Mietvertrag steht, das Schönheitsreparaturen alle 3 Jahre von uns ausgeführt werden müssen.Wir haben die Wohnung damals in desolatem Zustand übernommen und alle Renovierungsarbeiten selbst gemacht. Wenn wir ausziehen möchten wir sicher nicht wieder renovieren, da wie gesagt wir beim Einzug schon ausgiebig renoviert hatten und dies auch zwischendurch machen.
Übrigens hab ich mich mit dem Datum, des Einzugs oben vertan, der Einzug war 1991, Umbau war 1998-1999.
Normal hätten wir, wenn wir eine passende Immobilie finden würden, kein Geld für den Umbau zurückverlangt, nur Aufgrund seines Verhaltens kam der Gedanke auf, aber ob wir es machen, steht noch nicht fest (sämtliche Belege vom Umbau haben wir noch)
Im Endeffekt geht es hier nicht um Räume die freigegeben werden müssen, oder ums Geld, sondern nur um uns das Leben schwer zu machen, da er mit diversen anderen schikanen nicht weiter kam, da wir nicht auf seine Spielchen eingegangen sind (Kinderfahrrad stand jeden Tag wo anders, Räucherofen nach dem räuchern direkt neben unserem PKW, der in der Garage steht mit Fenster einen Spalt offen, Müll durchwühlen ob wir auch richtig Müll trennen, ....... es kommen immer wieder solche ähnlichen Dinge).
Er ist ein Mensch der meint über jeden und alles Kontrolle zu haben und bestimmen zu müssen, nur darum geht es im Endeffekt.
Wir möchten keinen Krieg, sondern unsere Ruhe, bis wir die für uns passende Immobilie zum Kauf gefunden haben und wegziehen können.
Jedoch dieser neue Mietvertrag bringt uns, unserer Meinung nach, nur Nachteile.
MfG
M
Die Streitigkeiten scheinen keinen rechtlichen, sondern tatsächlich einen persönlichen Hintergrund zu haben. Der Fall eignet sich meines Erachtens dazu, die Möglichkeiten einer Mediation als Mittel zur Streitschlichtung einzusetzen. Informieren Sie sich, ob dies in Ihrer Umgebung angeboten ist und machen Sie Ihrem Schwiegervater den Vorschlag, da seine Mitwirkung notwendig ist.
Der neue Mietvertrag muss aus rechtlicher Sicht -wie bereits gesagt- nicht unterzeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen