lebenslanges Wohnrecht mit außerordentlicher Kündigung
Der außerordentlichen Kündigung gingen 4 mündliche Abmahnungen durch Frau X unter Zeugen voraus. ... Waren diese Abmahnungen rechtskräftig? ... Wenn man die Vereinbarung vom 01.08.2006 dergestalt ausgelegt, dass mit den dort angesprochenen 160.000 DM beklagtenseits die komplette Miete bis zum Ableben bezahlt wurde, müsste die Klägerin der Beklagten zumindest den Anteil erstatten, der bis jetzt nicht "abgewohnt" wurde. 2006 lag die statistische Lebenserwartung der Beklagten bei weiteren 28 Jahren, von denen bis jetzt bloß elf Jahre eine Nutzung der Wohnung erfolgte.