Mietrecht - gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Kontakt zwischen Vermieter und Mieter war während der 3,5 Jahre ausschließlich zwischen Person 1 und den Vermietern. Es ergeben sich folgende Fragen: - Wie ist die beste Vorgehensweise eine rechtlich einwandfreie Einigung zu finden, sodass Person 1 im Mietvertrag bleiben kann und die Wohnung alleine übernimmt? - Wenn Person 1 aus dem Mietverhältnis entlassen werden möchte und die Vermieter sich auf Grund der fraglichen Bonität der Person 2 gegen eine Weiterführung des Vertrages allein mit Person 2 entscheiden, könnten die Vermieter den bestehenden Vertrag mit Person 1 neu beginnen / weiterführen (ggf.