Ausführungsart der Renovierung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich habe insgesamt drei Fragen zu Schönheitsreperaturen, die aber miteinander zusammenhängen: Ich reisse erst die Fragen an und erläutere dann jeweils den Zusammenhang, bzw. gebe den Wortlaut des Vertages wieder. 1. ... Kann ich im Falle einer Neuvermietung einen Mietvertrag übernehmen, d.h. selber als Vermieterin verwenden, der kürzlich meinem Sohn als Mieter gegeben wurde, diese Frage bezieht sich vor allem auf den Punkt, dass bei Auszug, wenn die Schönheitsreperaturen noch nicht fällig sind, ein KOSTENANTEIL an den Vermieter zu zahlen ist? ... Ist durch das "IM ALLGEMEINEN" in § 7 Punkt 1 gewährleistet, dass es sich NICHT um eine starre Fristenregelung handelt und bin ich dadurch im Recht, von der Mieterin bei Auszug Schönheitsreperaturen zu verlangen?