WEG Recht - Falsche Abrechnung
vom 17.4.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Anwälte, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Im Rahmen der letzten Eigentümerversammlung unserer WEG im Dezember 2024 wurde die Jahresabrechnung für 2023 beschlossen. Diese weist aus meiner Sicht wesentliche Fehler auf: Für meine Einheit wurde eine fehlerhafte MEA (Miteigentumsanteil) verwendet (Abweichung ca. 5 %). Es wurden mir drei Handwerkerrechnungen als direkt zuordenbare Kosten auferlegt (Gesamthöhe ca. 1.400 EUR), obwohl die zugrunde liegende Ursache eindeutig im gemeinschaftlichen Bereich liegt.