Gültigkeit Mietvertragsklausel - Wohnung bei Auszug streichen?
vom 27.8.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
In unserem Mietvertrag stehen zum Thema Renovierung bei Auszug mehrere Klauseln: die erste sieht vor, dass die Wohnung bei Auszug besenrein zu übergeben ist; die zweite (in einer Zusatzvereinbarung) sieht vor, dass bei Auszug in jedem Fall neu weiß gestrichen werden muss. Ich habe mich inzwischen im Internet auf mehreren Seiten zum Thema Streichen beim Auszug belesen. ... Die Vermieterin selbst kümmert sich derzeit nicht um Fragen der Nachmiete und des Auszugs.