Gilt in diesem Fall nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
vom 12.12.2005
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. 2. ... Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von 2 Jahren mit der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.