ich habe am 13.11.23 einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, in die ich ursprünglich am 15.12.23 einziehen wollte. Noch wohne ich nicht darin. Inzwischen möchte ich aufgrund einiger Mankos, die mir erst nach der Besichtigung und der Schließung des Mietvertrags aufgefallen sind, gar nicht mehr einziehen. Kann ich vom Mietvertrag noch zurücktreten?
grundsätzlich sind Sie durch die Unterzeichnung des Mietvertrags rechtlich verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist in der Regel nur dann möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart worden ist. Davon ist jedoch in der Regel nicht auszugehen.
Sie könnten versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der die Beendigung des Mietverhältnisses regelt. Dies setzt jedoch das Einverständnis des Vermieters voraus.
Stimmt der Vermieter einem solchen Aufhebungsvertrag nicht zu, bleibt Ihnen nur die fristgerechte Kündigung des Mietvertrags. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Beachten Sie bitte, dass Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Zahlung der Miete verpflichtet sind.
Sollten die Mängel der Wohnung erheblich sein, könnten Sie unter Umständen auch eine Mietminderung geltend machen. Um das beurteilen zu können, fehlen in Ihrer Anfrage jedoch elementare Angaben.