verkürzte kündigungsfrist für vermieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir bezweifeln, ob die vertragliche Kündigungsfrist auch für den Vermieter gilt (noch dazu bei fortgeschrittener Schwangerschaft einer Mitbewohnerin), da sie nicht dem MIetrecht entspricht und fürchten, dass der Vertragspartner uns z.B. die Vermittlungsgebühr der Agentur in Rechnung stellen könnte.