Eigentumswohnanlage WEG - Dachausbau und Dachflächenfenster
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Nun hat sich durch Zufall herausgestellt, dass die beiden Wohnungen im Dachgeschoß ein Sondereigentum bzgl. des Dachbodens ( Abstellraum ) gemäß Teilungserklärung besitzen. ... In der Teilungserklärung gibt es kein recht den Abstellraum später auszubauen, also kein Hinweiß zu Wohnzwecken.