Das Gericht sagt, der Vermieter hätte sich ausreichend um einen Nachmieter bemüht, und nachdem der Inserent dann etwa Ende Dezember angesagt habe, habe dann der Vermieter ja auch am 10.1.2011 selbst eine Anzeige aufgegeben. ... Mir ist nicht klar, warum das Gericht es anerkennt, dass der Vermieter sich ja schon am 11.12.2010 um einen Nachmieter gekümmert habe, wenn der potentielle Nachmieter doch ausdrücklich in seiner Anzeige geschrieben hatte, er suche eine Wohnung erst ab Mitte März 2011. ... Wieso wird dann so getan, als wäre ein Schaden von drei Monatsmieten entstanden, weil dieser eine Mensch, der die Wohnung Mitte Dezember 2010 lediglich unverbindlich besichtigt hatte, doch von vornherein ausweislich seiner Anzeige die Absicht hatte, erst ab März 2011 eine Wohnung zu mieten?