Frage zur Kündigungsfrist als Untermieter
vom 19.6.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
In meinem Vertrag steht folgende Klausel: „§ 7 Kündigung Hauptmieter: Da der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wurde, kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. ... Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig" Ich habe meinem Hauptmieter am 1.