Übergang befristetes/unbefristetes Mietverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir haben unsere Eigentumswohnung seit rund 9 Jahren an den gleichen Mieter vermietet. ... Wir haben unserem Mieter dann im Februar 2003 schriftlich mitgeteilt, daß wir einverstanden sind, den bestehenden in einen unbefristeten Mietvertrag "umzuwandeln" und daß ab dem Wechsel die gesetzliche Kündigungsfrist gelte. ... Vielmehr hält er uns nun vor, daß der alte Mietvertrag ja längst abgelaufen sei (nämlich in 2003) und es keinen neuen, schriftlichen Mietvertrag gebe.