Die Wohnung wurde in 2016 im Rahmen einer Zwangsvollstreckung an neue Eigentümer veräußert. ... Erhöhung der heutigen Miete von 5,20 EUR auf 6,24 EUR (20%), da letzte Mieterhöhung mehr als 12 Monate zurückliegt, 20% Steigerung der Miete binnen der letzten drei Jahre nicht überschritten und ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Neue Miete demnach : 374,40 EUR Zudem fordern Sie eine Mieterhöhung für energetische Sanierung von 11% auf 5000 EUR (Anteil der Modernisierungsmaßnahmen, die zur energetischen Verbesserung führen) = 550 EUR/ 12 Monate = 45,83 EUR / Monat Neue Miete demnach : 420,23 EUR / 60 m2 = 7,00 EUR/ m² Die reguläre Erhöhung soll schon zum 1.8.2016 die Erhöhung auf Modernisierung zum 1.12.2016 greifen (6 Monate, da nicht bekannt ist, ob früherer Eigentümer ein entsprechendes Schreiben an mich gesendet hat) Ist dies rechtens, zumal die Modernisierung ja gar nicht vom heutigen Eigentümer gezahlt wurde?