Schadensersatzansprüche des Vermieters nach erfolgreicher Räumungsklage
vom 29.10.2014
50 €
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Wir und eine andere Familie haben mit Hilfe unseres Anwalts Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt und soziale Gründe vorgebracht und eine außergerichtliche Einigung mit Auszugstermin zum 31.12.14 vorgeschlagen. ... Mit der dritten Mietpartei gab es ebenfalls ein Gerichttermin, jedoch mit einem Anerkenntnisurteil, in dem man sich auf Auszug zum 30.11.14, Verzicht auf Schadensersatzanprüche seitens des Vermieters sowie Auszahlung der Kaution geeinigt hat. ... Er möchte uns aber nicht die volle Kaution (1800 €) zurückzahlen, sondern nur maximal 1150 €, da ihm durch unseren verspäteten Auszug Schaden entstanden sei, den er damit auszugleichen gedenkt.