Kündigungsfrist bei wirksamen Kündigungsverzicht
vom 10.10.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Kill / Merzig
Die Parteien verzichten jedoch wechselseitig auf die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsabschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietverhältnisses. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. ... Wir sehen folgende Möglichkeiten: 1) Die Kündigung ist zum 10.01.2025 möglich (zum Ablauf der Frist) bzw. hilfsweise zum 31.01.2025 (unter Berücksichtigung dass Gesetz Kündigung zum Ablauf des Monats vorsieht). 2) Die Kündigung ist zum 30.04.2024 möglich (3 Monate zum Monatsende nach Ablauf der Frist).