Da er sich vor Vertragsabschluss (Unterzeichnung des Mietvertrages Juni 2010) bei den Nebenkosten verrechnet hatte, dann auch noch eine Nachzahlung für 2010 von 433 EUR, um den Rechenfehler auf meine Kosten auszubügeln, u.a. hatte er die Grundsteuer bei der Vereinbarung der Nebenkosten-Vorauszahlung versehentlich nicht berücksichtigt. ... Erschwerend kommt hinzu, dass ich am 22.10. die Kündigung eingereicht habe, zum 31.12.2011. Der Vermieter hat bestätigt, allerdings korrigierend für den 31.1.2012,Zitat Vermieter: Kündigung bis zum 3.