Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ziehe nach 2 Jahren und 8 Monaten aus meiner Wohnung aus.Ich bin damals in eine weissgestrichene Wohnung gezogen und habe seither nicht renoviert.Die Wände sind nach wie vor weiss.Natürlich nachgedunkelt,was sich beim Abhängen der Bilder zeigte. Im Mietvertrag sind zwar weiche Fristen( turnusmässig,im Allgemeinen)was Renovierung betrifft,aber in einen Anhang des Mietvertrags steht,dass ich die Wohnung im gleichen Zustand ,ungeachtet der Mietdauer,zurückgeben muss,wie übernommen.Dass die Decken und Wände bei Auszug weiss gestrichen sein müssen. ... Wenn nicht,müsste ich die Wohnung nur besenrein übergeben?