Mietrecht Schönheitsreparaturen starre Fristen Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Nachmieter zu schaffen. ... Anbei der Auszug aus dem Mietvertrag auf dem sich der Verwalter beruft: §9 1)Der Mieter ist verpflichtet, die erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. ... (siehe auch §22 Abs. 2 des Vertrages) Beendigung des Mietverhältnisses 1) Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und Besenrein zurückzugeben. 2) Die dem Mieter auferlegten Verpflichtungen nach §9 des Vertrages bleiben unberührt.