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99 Ergebnisse für vermieter heizöl frage

Einbau eines Heizkostenverteiler Pflicht?
vom 10.7.2013 40 € Historischer Preis
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Inzwischen heizen wir zu fast 100% mit einem Kachelofen und erzielen damit eine Einsparung von ca. 2000L Heizöl pro Jahr (ca. 1800.--) - haben dafür aber natürlich die Brennholzkosten ca. 800.-- Wir haben unseren Vermieter gebeten jetzt Verteiler einbauen zu lassen, der verweist erst einmal darauf, dass alle anderen Mietparteien dem Einbau zustimmen müssen. Ist der Vermieter verbindlich verpflichtet, egal ob die Mieter zustimmen oder nicht, Heizkostenverteiler einbauen zu lassen?
Nutzung Grundstück
vom 29.3.2018 60 € Historischer Preis
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Zusätzlich verlangte der Vermieter das wir Grundsteuern, Wasser/Abwasser/Oberflächenwasser, Müllgebühren, Schornsteinfeger und Heizöl bezahlen obwohl alles außer die Wassergebühren unter die Nebenkosten fällt. ... Nun verbietet uns der Vermieter mit Verweis auf Hausfriedensbruch das Grundstück zu nutzen für das wir alles bezahlen.
Heizkosten, Ölverbrauch einer Heizanlage
vom 17.3.2020 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Am ersten Oktober 2019 haben wir den Tank mit 1500 Litern Heizöl befüllen lassen (Rechnung liegt vor.) ... Wir stehen nun da, haben für ein ganzes Jahr Heizöl gekauft, wovon nichts mehr übrig ist weil die Anlage unkontrolliert Öl verbrennt. Ich möchte gerne wissen wie ich in diesem Falle dem Vermieter meinen Schaden geltend machen kann.
Mitsprache bei Heizungstyp
vom 1.6.2022 für 54 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sollte das so geschehen wird mein Vermieter wahrscheinlich einen neuen Ölkessel einbauen lassen und die Kosten auf mich umlegen was für mich bedeutet das ich zwar eine geringe Ölersparnis haben könnte aber immer noch am Öl hänge und die Kosten für den Kessel tragen muss. Jetzt meine Frage: Kann ich, wenn der Tausch erforderlich wird, eine bestimmte Heizungsart verlangen? (z.B. einen Scheitholzvergaser um wenigsten deutlich kosten zu sparen) Oder muss ich das akzeptieren was der Vermieter einbauen lässt?
Heizölmenge der Nebenkostenabrechnung
vom 20.2.2008 20 € Historischer Preis
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Unser Vermieter lässt die Nebenkostenabrechnung durch das Unternehmen techem erstellen. ... Bei den Heizkosten jedoch ist die Frage, welcher Betrag verteilt wird. ... Der Vermieter argumentiert, er habe im letzten Jahr wegen des Ölpreises nur den Tank halb gefüllt, im Folgejahr jedoch ganz.
Miete rückwirkend mindern
vom 30.8.2012 35 € Historischer Preis
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Wir haben die komplette Wohnzeit die volle Miete gezahlt - jetzt kommt die Abschlussrechnung und wir sollen eine hohe Summe nachzahlen (300 Liter Heizöl pro Monat!) ... Frage: Ist diese rückwirkende Mietkürzung rechtens? ... Dürfen ggf. auch Umzugskosten auf den Vermieter umgelegt werden?
NK-Abrechnung fehlerhaft, Korrektur erst nach 1,5 Jahren - verjährt oder nicht?
vom 20.7.2013 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Des Weiteren wurden gemäß der Abrechnung 2010 ca. 8.000 lt Heizöl mehr verbraucht, als im Durchschnitt der Vorjahre. ... Meine Frage ist nun: Ist die Vermieter-Forderung aus der Nebenkostenabrechnung 2010 auf Grund der Fehlerhaftigkeit und der nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgten Korrektur verjährt, so dass ich keine Nachzahlung dafür leisten brauche? ... Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Abstandszahlung und andere nicht gerechtfertigte forderungen
vom 14.8.2004 10 € Historischer Preis
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Guten Tag ich habe gleich zwei wichtige Fragen,zu einen,Bei einzug mußte ich eine abstandszahlung in höhe von 250 euro an den vermieter leisten da seine 10 jahre alte Küche und sein 10 Jahre altes badezimmer so "hochwertig"ist,ich erhielt keine Quittung sagte ihm aber das es eh im mietvertrag steht und ich somit auch das recht habe diese sachen nach auszug mit zunehmen,er antwortete aber das diese zahlung dafür gedacht ist falls irgendwas kaputt geht.die einrichtung darf ich nicht mitnehmen.somit habe ich 1500 euro kaution und 250 euro abstand gezahlt.ist das rechtens???des weiteren verbraucht dieses haus im leerem zustand soviel wie ein 2 personen haushalt in einem monat.wir zogen am 29.03 in das haus und er verlangte 101 euro strom von uns bis zum ersten.er behauptete eon würde uns sonnst den strom am montag morgen extern abstellen und das wieder freischalten kostet dann 900 euro.er verlangte am samstag abend von uns das er das geld sonntag mittag hat.hinterher haben wir von eon erfahren das gegen uns keine forderung vor lag und wir sogar noch guthaben hatten.die vorderung hatte eon nur an den vermieter gestellt.als wir ihn darauf ansprachen sagte er nur knapp,dann sollen wir die zahlung doch einfach mit dem früheren einzug verechnern,dieses sei nur fair.ich bin total fertig,wir zahlen für 110 qm €640 euro kalt + €125 euro heizöl und das jeden monat an unseren vermieter.wir sagten ihm das ist wucher und wir wollen abrechnungen usw sehen die alle von uns geleisteten zahlungen rechfertigen aber er weigert sich wir haben nur einen haustürschlüssel für das haus und er hat die restlichen und so könnte ich ständig weiter schreiben.was sollen wir nun tun???
Klage Nebenkostenabrechnung und Weiteres II
vom 14.4.2008 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem bereits unter „Klage Nebenkostenabrechnung und Weiteres“ aufgeführten Vorgang, ergibt sich der Verdacht auf folgende mögliche Straftatbestände: Betrug gegen die Vermieterin (nachweisbar zu viel berechneter Gemeinschaftsstrom, ca. 120 €, berechnet im Jahr 2003) Urkundenfälschung gegen „Unbekannt“ (Unterschrift-Kritzelei unter Lieferschein für Heizöl, keine Lieferanschrift) und nochmals Betrug gegen Hauseigentümer (Berechnung der letzten Heizöllieferung ging an Hauseigentümer, ist nicht unser Vertragspartner, sondern Vermieterin, Nießbrauch). ... Ich werde die Rechnung (zu Pos. 3) allein aus formellen Gründen ablehnen, da der Hauseigentümer nicht mein Vermieter ist.
Heizungsanlage & WohngebVersicherung
vom 11.1.2020 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter hat nach unserer Aufforderung 200 EUR beigesteuert und uns mündlich zugesichert, dass nach Verbrauch des Heizöls eine neue Anlage angeschafft und auf Gas umgestellt werden wird. ... Fragen: 1. ... Fragen: 1.
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung - nicht ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung des Heizölverbrauch
vom 18.4.2013 55 € Historischer Preis
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Das Haus wird für grundsätzliche Angelegenheiten von einer durch die Eigentümer gewählten Hausverwaltung betreut, mein Vermieter hat zusätzlich eine Hausverwaltung für meine Wohnung beauftragt. Der für das Gesamtobjekt zuständigen Hausverwaltung obliegt u.a. die Erfassung des Anfangs- und Endbestandes des Heizöls. ... Außerdem wäre kein Schaden entstanden, da im kommenden Jahr u.U. weniger Heizöl bestellt werden müsse, da mehr Öl im Tank wäre, als angenommen.
Muss ich noch Miete zahlen?
vom 10.8.2005 50 € Historischer Preis
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Nun will der Vermieter die restlichen Mieter rausekeln. ... Der neue Vermieter hat bereits angekündigt dass er mir für die kommende Heizperiode kein Heizöl zur verfügung stellt (zentrale Ölversorgung) da die Genehmigung für die Heizanlage zum 31.07.05 ausläuft?! ... Ich habe mich nun nach einer neuen Wohnung umgesehen, da ich keine Lust habe in einer ungeheizten und einsturzgefährdeten Wohnung zu "leben" Meine Fragen: Kann ich aufgrund der Umstände 100% Mietminderung durchsetzen und kann ich den Vermieter mit Erfolg verklagen, dass er die Miete für die neue Wohnung zum 01.09.2005 zusätzlich übernehmen muss?
Nebenkostenerhoehung ohne Jahresendabrechnung
vom 24.2.2008 30 € Historischer Preis
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Der Vermieter ist eine der Mietparteien. ... Im November schrieb der Vermieter, dass der Energieversorger ihm eine Abrechnung zugesendet hat. ... Im Januar erhielt ich ein weiteres Schreiben in dem er mir mitteilte dass er neues Heizoel bestellen muss.
Mängel an Miethaus
vom 24.1.2010 45 € Historischer Preis
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Im Übernahmeprotokoll ist vermerkt:"Vermieter und Mieter haben das Mietobjekt einschliesslich aller Anlagen und Einrichtungen gemeinsam besichtigt.... ... Um einigermassen sicher durch den Winter zu kommen, haben wir bereits ca. 3000 L Heizöl verbraucht, ca. 500 EUR pro Monat mindestens. ... Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitte melden.
Nebenkostenabrechnung: Überhöhte Heizkosten?
vom 13.6.2007 35 € Historischer Preis
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Somit wurden durch Verschulden der Hausverwaltung 5.000 l Heizöl in den Sommermonaten sinnlos "verpulvert". ... Und obwohl der Vermieter die Hausverwaltung aufgefordert hatte, noch am Samstag eine sog. ... Fragen: 1.
Wohnungskündigung in Wohn- und Geschäftshaus, weil Gewerbeeinheit in Insolvenz
vom 5.7.2017 80 € Historischer Preis
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Gebäudebrandversicherung werden vom Vermieter 1 x jährlich an den Mieter in Rechnung gestellt. Alle weiteren Kosten wie Strom, Telefon, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Reinigung, Heizöl und Heizungskosten, sowie Versicherungen für Leitungswaser, Gewässerhaftpflicht, Haftpflicht, Einbruch, Feuer usw. werden wie seither von der GA-GmbH übernommen." . ... Jetzt die Fragen: . 1) Wann kann der Vermieter die Wohnungsmiete beenden ?
mietrückforderung falsche wohnungsgröße
vom 19.7.2007 50 € Historischer Preis
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bin am 1.2.2002 in eine dachwohnung eingezogen die angäblich 64qm groß sein sollte und habe jetzt beim nachmessen festgestellt das die dachschrägen als volle fläche gerechnet worden sind und nicht halbiert wurden.habe demzufolge über die 64 monate 2967,30 euro zuviel miete bezahlt und bei den nebenkosten auch für heizoel (da es auf die qm berechnet wurde)bei jeder abrechnung für die 64qm und nicht für die tatsächlichen 53,5qm bezahlt.frage,kann ich die zuviel bezahlten nebenkosten und die zuviel bezahlte miete zurückfordern?
Nebenkostenabrechnung 2005
vom 28.3.2006 20 € Historischer Preis
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Wir,2Erwachsene u. 2 Kinder wohnten in einem Zweifamielienhaus, in einer ca.90qm grossen Wohnung.Nun bekamen wir die Nebenkostenabrechnung mit der ich nicht einverstanden bin: Heizoel 2075ltr 47,95ct 1154,- Heizung Nebenkosten 165,- Müllabfuhr 321,- Wasseruntersuchung 187,- Steuer Haus 252,- Versicherung Haus 353,- Gesamt:2432,- davon 50%:1216,- Abwasser 4 Personen 412,- Eine Nachzahlung der Nebenkosten von 2005:188,- und eine von 2004:150,-
Möglichkeiten der Heizungsabrechnung bei Einliegerwohnung in Zweifamilienhaus
vom 11.12.2017 65 € Historischer Preis
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Im Mietvertrag ist klar geregelt, dass die durch die Beheizung entstehenden Kosten (Heizöl, Heiznebenkosten, Kosten für Heizkostenverteiler usw.) umgelegt werden: „Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend den gesetzlichen Abrechnungsmaßstäben umgelegt, d. h. nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum und nach einem dem Wärmeverbrauch rechnungstragenden Maßstab." ... Die Kosten dafür wurden von uns als Vermieter getragen. ... Für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus Herzlichen Dank!