Schadenersatz nach Rohbruch im Kelle der Mietwohnung
vom 28.7.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Ich habe den Schaden nun begutachtet und kann quasi alles, was sich in dem Keller befand, wegwerfen, da die Feuchtigkeit in alles (Matrazen, Kartons mit Winterbekleidung, etc.) bereits hinein gezogen ist. Haftet die Versicherung meines Vermieters (der mich übrigens bis heute nicht über den möglichen Schaden in meinem Keller informiert hat) komplett für den Schaden oder ist meine Hausratversicherung dafür zuständig? ... Reicht es, wenn ich Fotos von dem Schaden mache oder muß ich mit dem Ausräumen/ Reinigen warten, bis der Vermieter den Schaden persönlich begutachtet hat?