wohnfläche insgesamt 360 quadratmeter, grundstück 1000 qm. 1. 200 qm, 2. 80 qm und 3. auch 80 qm die miteigentumsanteile wurden in der teilungserklärung auf 1. 840, 2. 80 und 3. auch 80 anteile festgelegt. der kostenvertelungsschlüssel richtet sich dummerweise nach miteigentümeranteilen. die wohnungen 2 und 3 wurden vor ca 20 jahren neinem sohn und meineübereignet. nebenkostenabrechnung (abwasser, vers. etc.) erfolgte in all den jahren nach wohnfl. da familienbesitz ,wuden keine instandhaltungsrücklagen gemacht. jetzt fallen größere reparaturen wie 40 000 e für deckung des daches an. meine kinder berufen sich auf den verteilungsschlüssel , und ich soll 84 prozent der kosten tragen.es gibt da da wohl das bgh urteil vom 11.10.2010, vzr 174 vzm 210, 624 zur änderung des kostenverteilungsschlüssels. wie ist dieses urteil auf den geschilderten fall anwandbar oder welche möglichkeiten habe ich sonst, diesen ungerechten zustand abzuändern.