Raumeinheit (nicht zu Wohnzwecken) als Wohnung vermietet?
vom 10.4.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
In der Teilungserklärung ist diese „Raumeinheit“ unter Teileigentum (also NICHT unter Wohnungseigentum) wie folgt aufgeführt: „Miteigentumsanteil von „Partei X“ verbunden mit dem Sondereigentum an Raum, Küche und Bad“. ... „Raumeinheit“ wird nun durch den Eigentümer offiziell als Wohnung / Wohnfläche vermietet. ... Und nun die Frage: Benötigt der Eigentümer die Zustimmung der restlichen Eigentümer, wenn er nun diese Raumeinheit (die bereits als Wohnung vermietet ist) offiziell als Wohnraum „legalisieren“ will.