Gegenseitiger befristeter Kündigungsausschluss, Fokus Eigenbedarfskündigung
vom 12.3.2023
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich miete seit 15.10.2022 (Beginn Mietverhältnis, Vertrag 30.09.2022) eine Doppelhaushälfte. ... Eine ordentliche Kündigung ist daher erstmals zum Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.