Abschaltung der Ölheizung bei fristloser Kündigung
vom 16.8.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
ein wegen säumiger Mietzahlung fristlos gekündigter Mieter eines Hauses mit Ölheizung weigert sich, das Haus zu räumen und befüllt kanisterweise den Öltank, da wir die bisherige Ölbelieferung (wegen Nichtbegleichung der Nebenkosten und Mietausfall) eingestellt haben. Frage: ist es rechtlich legitim, die Heizanlage durch einen Handwerksbetrieb außer Betrieb setzen zu lassen oder andere Maßnahmen an der Heizanlage zu treffen, die ein Heizen verhindert, damit der Mieter gezwungen wäre, das Haus zu räumen oder auf eigene Kosten mit Elektroheizgeräten heizen zu müssen?