Abmahnungen – Fristlose Kündigung
vom 29.6.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Eigenbedarf ist nicht gegeben, so dass wir nunmehr indirekt gezwungen sind, das Objekt zu veräußern. ... U. sogar eine „fristlose Kündigung" ausgesprochen werden. ... Unsere Fragen wären nun: Berechtigen die beiden Hauptgründe eine „Fristlose Kündigung" auszusprechen und wie muss der Satz des RA die Unwirksamkeit der Kündigung zu bestätigen und zu erklären, dass wir aus den Kündigungen keine Rechte herleiten, gewertet werden ?