Mietsache Zimmer
./ Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung der Kaution Sehr geehrter.. im Rahmen des o.g. ... Seit der Geltung des Mietrechtsänderungsgesetzes 2013 ist der Fall der Nichtzahlung beziehungsweise Nichtleistung der Mietsicherheit gesetzlich in der Vorschrift des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§569 Abs. 2a BGB</a> als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geregelt. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§543 Abs. 2 Nr. 2 BGB</a> ein weiterer wichtiger Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung, der hier vorliegt.