Sehr geehrter Ratsuchender,
leider sind Sie ín die unschöne Situation geraten, dass man Ihr Vertrauen und die bisher offensichtlich guten Beziehungen schamlos ausnutzt, um sich selbst schadlos zu halten. Es ist nicht zu übersehen, dass Ihre Vermieter sich jetzt so verhalten, weil Ihnen mangels Neuvermietung die Miete für Januar anderenfalls "flöten gehen" würde.
Also zunächst bleibt festzuhalten, dass Sie mit Ihrer handschriftlichen Kündigung im September ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt haben. Da für die Kündigungserklärung keine Form vorgeschrieben ist, hätte Sie auch auf einem Bierdeckel stehen können, ohne dass dies etwas an der Wirksamkeit ändert.
Diese Kündigungdserklärung ist Ihren Vermietern auch zugegangen, so dass - um es nochmal festzuhalten - ordnungsgemäß zu Ende Dez. gekündigt worden ist.
Problematisch ist jetzt natürlich die Beweisbarkeit. Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie und Ihre Lebensgefährtin gemeinsam die Kündigung an das Vermieterpaar übergeben haben. Das führt zu der unschönen Situation, dass hier Aussage gegen Aussage steht. Wirklich retten könnte Sie daher nur, wenn Sie zu zweit die Kündigung nur an einen vom Vermieterpaar übergeben haben, ohne dass der andere dabei war. Das würde Ihre Beweissituation verbessern.
Leider kann man allein aus der Tatsache, dass die Wohnung zum 1.1. inseriert wurde keinen Beweis ableiten, dass zum 31.12. wirksam gekündigt wurde. Ebenso ist es eher ein schwaches Indiz, dass Sie bereits raus waren und Ihre Vermieter die Wohnung betreten haben.
Ich kann Ihnen daher eigentlich nur raten, nach Möglichkeit eine gütliche Einigung herbeizuführen zu versuchen; bsp. Zahlung der halben Miete für Januar o.ä. Werfen Sie aber die Flinte nicht zu schnell ins Korn. Warten Sie erst einmal ab, ob die Vermieter tatsächlich so weit gehen würden, die Zahlung z.B. gerichtlich durchzusetzen.
Bedenken Sie, dass Sie in einer denkbar schlechten Beweissituation stecken. Das Risiko, dass die Gegenseite anwaltliche Hilfe sucht oder gar Zahlungsklage gegen Sie einreicht, sollten Sie daher nur eingehen, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass neben der Januarmiete auch noch Anwalts- und Gerichtskosten an Ihnen hängen bleiben.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können. Ihnen wird letztlich nur die traurige Erkenntnis bleiben, dass beim Geld die besten Beziehungen schnell auf der Strecke bleiben und man in jeglichen vertraglichen Angelegenheiten das eigene Vertrauen in die Ehrlichkeit des anderen hinter die Rechtssicherheit zurückstellen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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