Kündigung untervermietete Garage
Auf seine Bitte hin habe ich ihm diese Frist noch zweimal verlängert, einmal zum 19.03.2017, dann noch einmal zum 21.03.2017. Da die dritte Frist nun auch verstrichen ist, ist mein guter Wille nun am Ende. ... Hätte die Kündigung schriftlich erfolgen müssen?