Betriebskostenabrechnung bei Wohneigentümerwechsel
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Am 25.10.2011 wurde mein Wohneigentum(Miethaus mit 5 Mietparteien + 2.500qm eingefriedetes Freigelände verkauft.Der neue Eigentümer, vertreten durch eine Hausverwaltung erklärte mir, dass die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum Jan-Dez.2010 durch ihn erfolgt. ... Der neue Eigentümer erklärte mir, dass ich diese Gebühren noch zu zahlen habe, da ich bis zum 25.10.2010 Eigentümer war. ... Da ich nicht mehr für die Betriebskostenabrechnung zuständig bin, sondern der jetzige Eigentümer, er auf jeden Fall diese Gebührenabrechnung benötigt um eine korrekte Abrechnung vornehmen zu können, bin ich noch dazu verpflichtet diese Kosten von meinem privaten Geld zu bezahlen ?