Regelung zum Mietvertrag
vom 13.1.2011
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Nunmehr möchte der Mieter auf seine Kosten den Schuppen ausbauen und im Gegenzug 5 Jahre das Objekt mietfrei nutzen. Hier sollte nunmehr regelt werden, dass er mietfrei den Schuppen nutzen kann, dass aber etwaige Nebenkosten etc von ihm anteilmäßig zu bezahlen sind. ... Betriebskosten anteilsmäßig gezahlt werden und dass er für Kosten aufkommt, die durch den Ausbau entstehen.