Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Das Problem ist hier die Beweisführung.
2.Wenn Sie mit dem Vermieter vereinbart haben, dass für einen bestimmten Zeitraum keine Nachzahlung zu leisten ist, müssen Sie diese nicht bezahlen. Allerdings befürchte ich, dass Sie das nicht nachweisen können. Nach Ihrer Schilderung wurde dieser Punkt nicht schriftlich fixiert. Das heißt, dass Sie diese Vereinbarung durch Zeugen oder ähnliches nachweisen müßten.
3.Des weiteren nehme ich an, dass Sie in Ihrem Mietvertrag die Nebenkosten übernommen haben. Dann sind Sie auch verpflichtet die Nachzahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart.
4.Ich würde Ihnen raten den Vermieter direkt auf das damals geführte Gespräch anzusprechen und Ihn zu bitten, aufgrund des Gesprächs die Zahlung für 2004 zu übernehmen oder einen Teil zu erlassen. Ebenso können Sie versuchen, die Nebenkosten nachträglich als Pauschale zu vereinbaren.
Dann zahlen Sie immer einen bestimmten Betrag und der Vermieter kann keine Nachzahlung verlangen unabhängig davon, wie hoch die Kosten am Jahresende tatsächlich waren.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
www.anwaeltin-heussen.de