Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. und 2. Was Sie meinen, ist glaube ich, dass Sie neben der Nettomiete eine Pauschale bezüglich der Nebenkosten vereinbaren und hierin sollen auch die Kosten für den Strom enthalten sein. Bei einer Pauschale erstellen Sie keine Abrechnung, sondern hierin sind alle Kosten abgedeckt, mit der Folge, dass Sie auch keine Nachforderungen gegenüber den Mietern stellen können, wenn die Stromabrechnung tatsächlich höher ist. Dies kann für Sie sehr ungünstig sein, da die Elektroöfen sehr viel Strom verbrauchen und Sie auf Kosten sitzen bleiben. Eine solche Vorgehensweise ist nur ratsam, wenn Sie keine verbrauchsabhängige Stromablesung gewährleisten können und nur einen Stromzähler haben aber beide Wohneinheiten getrennt voneinander vermieten wollen. Ansonsten würde ich Ihnen raten, die Grundmiete anzugeben zzgl. der Betriebskosten als Vorauszahlung entsprechend der Betriebskostenverordnung und dem Mieter es zu überlassen, sich gesondert bei den jeweiligen Stadtwerken für die Stromversorgung anzumelden und diese auch gesondert zu tragen. Da hier die Heizung(en) in den Wohnungen mit Strom betrieben werden, hat sodann der Mieter auch alle Stromkosten zu tragen.
3. Pauschale Vereinbarungen hinsichtlich der Betriebskosten sind eher unüblich und heute teils nur noch in ländlichen Gegenden zu finden, also dann wenn der Vermieter nicht abrechnen kann und will zb aufgrund der mangelnden vorhandenen Verbrauchserfassungsgeräte. Dann muss schon ungefähr abschätzen können, was an Kosten pro Jahr für die Wohnungen anfallen.
Gerne kann ich Ihnen als langjähriger Berater des Mietervereins Mieter helfen Mietern in München bei der Ausarbeitung eines Vertrages mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Alles klar das hilft mir schonmal weiter. Ich hoffe sie richtig verstanden zu haben.
Am besten wäre also die Immobilie per Kaltmiete zu vermieten + die umlegbaren Nebenkosten aus der Jahresabrechnung? Für Strom ( auch Heizstrom) ist dann der Mieter selbst verantwortlich?
Welche Betriebskosten umlagefähig sind, entnehmen Sie § 2 der Betriebskostenverordnung. Voraussetzung der Umlage ist immer eine wirksame und klare Vereinbarung mit dem Mieter. Sie sollten, wenn Sie eine Abrechnung nicht scheuen, immer Vorauszahlungen verlangen und dann einmal pro Jahr abrechnen oder Sie verlangen eine hohe Pauschale, dann müssen Sie nicht abrechnen; Sie sind allerdings dann gehindert die Kosten zu erhöhen.
Da ja die Öfen mit Strom beheizt werden, sollten Sie mitteilen, dass sich der Mieter selbst bei den Stadtwerken anmeldet und hierfür die Kosten direkt an die Stadtwerke bezahlt.