Balkonüberdachung
vom 7.4.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft von 6 Parteien wobei 5 im Haus wohnen.Ich wohne in der obersten Etage.Der Verwalter hat eine Wohnung im Haus(Oberste Etage,mein Nachbar)und ist der Sohn eines Eigentümers der auch im Haus wohnt(Erdgeschoss). Bei unserer letzeten WEG-Versammlung (10/2007) wurde sich auf den Abriss von vorhandenen Balkonen und Neuaufstellung von grösseren Balkonen geeinigt.Jedoch nur auf einer Seite,also nur 3 Parteien.In der Versammlung wurde festgehalten das die 3 Parteien die Balkone und den Abriss selber zahlen.Ein Balkondach bezahle ich selber.Das Projekt führt nicht der Verwalter sondern ich. Der Vater des Verwalters bekommt einen Balkon im Erdgegoss.Der Verwalter bekommt keinen neuen Balkon.Im WEG Protokoll steht die Überdachung nicht einzeln drin sonder nur das "Neue Balkone"kommen und das diese durch die 3 Parteien gezahlt werden.Die Balkonüberdachung wurde jedoch besprochen und sich drauf geeinigt das ich die Überdachung selber zahle.Alle Angebote,Baugenehmigung und Auftragsbestätigung sind dem Verwalter bekannt,überall wird eine Balkonüberdachung ausgewiesen.Für alle war und ist bekannt das eine Überdachung mit angebaut wird.Niemand hat daran anstoss genommen da es für alle bekannt war.Nun kam es zu einem Streit gestern zwischen mir und dem Vater des Verwalters.5 min später kam der Verwalter und wies mich darauf hin das eine Balkonüberdachung nicht im Protokoll steht und er und sein Vater die Überdachung nicht genehmigen bzw. ablehnen und dagegen angehen werden.Der Balkon mit Überdachung wird in 2-3 Wochen angbaut.