Ich besitze eine obere Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft auf Mallorca. Auf den Dächern befinden sich bereits 3 Schornsteine, die aber schon bei der Erbauung vor ca. 20 Jahren gesetzt wurden. Nun möchte ich mir auch einen Kaminofen anschaffen. Der Schornstein geht durch meine Decke direkt aufs Dach, ist von unten nicht zu sehen und soll genauso aussehen wie die anderen. Die Gemeinschaft meint nun, man würde mit der Genehmigung einen Präsidenzfall schaffen und allen so etwas genehmigen müssen.
1. Welche Mehrheit brauche ich ?
2. Selbst ohne Mehrheit, kann man mir den Wunsch verwehren ? Schließlich müsste das gleiche Recht auch weiteren Eigentümern, im Rahmen der Gleichbehandelung, eingeräumt werden.
Sie benötigen die Zustimmung aller Miteigentümer da es sich auch nach dem anzuwendenen Gesetz 8/99 um eine bauliche Veränderung handelt.
Nur, wenn durch einen einstimmigen Beschluss aller an der Eigentümerversammlung anwesenden Eigentümer eine gesonderte Vereinabrung zu anderen Stimmanteilen wirksam vereinbart worden ist, könnte sich eine Anderung von diesem Grundsatz ergeben.
Eine Verwehrung des Wunsches ist möglich und bedarf auch keiner Begründung durch die ablehnenden Miteigentümer. es müsste dann die gerichtliche entscheidung herbeigeführt werden, bei der der Richter dann sicherlich aus zu berücksichtigen hätte, dass es offenbar bereits genau solche Schornsteine gibt.