Fall:Ende November gab ich unserer Vermieterin unsere Kündigung der Mietwohnung mündlich bekannt, in der wir seit 4,5 Jahren wohnten, u.reichte die Kündigung fristgerecht schriftl.im Dezember ein, da wir uns kurzer Hand entschlossen haben, eine Wohnung zu kaufen.Dabei schrieb ich die Kündigung mit folgenden Worten:"wie mündlich abgesprochen, kündigen wir hiermit das Mietverhältnis frühestens auf den 01.02.2006, jedoch mit der Einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist spätestens auf den 01.03.2006. ... Leider haben wir alles nur mündlich, bis auf die Kündigung, die haben wir schriftlich.Bei der Übergabe war nur meine Frau und ich anwesend. ... Wir nahmen dies schließlich an, da wir in unserer Kündigung den 01.02. auch genannt hatten und die Schlüsselübergabe Ende Januar machten.