Gültigkeit Mietvertragsklausel - Wohnung bei Auszug streichen?
vom 27.8.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Guten Tag, nachdem wir ca. 2 Jahre in unserer Wohnung zur Miete gewohnt haben, werden wir nun zum September ausziehen. Wir hatten die Wohnung damals unrenoviert angemietet. Dies steht auch im Übergabeprotokoll (Vereinbarung mit der Vormieterin, dass wir einen Betrag von ihr bekommen und sie dafür die Wohnung nicht streichen muss) Die Wände und Decken waren damals in Flur, Küche, Vorratsraum, Bad und Schlafzimmer weiß gestrichen.