Mindest-Mietzeit und Arbeitsplatzwechsel
vom 6.2.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Hallo, meine Freundin und ich haben am 04.05.2007 folgenden Mietvertrag für eine Wohnung in Süddeutschland abgeschlossen: Er trägt den Titel "Deutscher Einheits-Mietvertrag" und enthält neben den üblichen persönlichen Angaben in §2, "Mietzeit", in teilweise handschriftlicher Hinzufügung: "Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.06.2007 und kann nicht vor dem 31.5.2009 gekündigt werden. ... Frage: Da meine Freundin im Juli von ihrem Arbeitgeber nach Berlin versetzt wird, müssen wir nun, schon nach etwa einem Jahr, die Wohnung kündigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, um aus dem Vertrag herauszukommen?