Einen schönen guten Tag, ich darf meiner Vermieterin einen Nachmieter vorschlagen und ich möchte ihr jemanden vorschlagen, der meine Möbel zu einem angemessenen Preis (kein Wucher) übernimmt. Ich habe bereits eine Ablösevereinbarung verfasst, jedoch würde ich gerne prüfen lassen, ob diese "wasserdicht" ist, sodass der Nachmieter auch wirklich nicht auskommt die Ablöse zu zahlen, sobald er den Mietvertrag unterschreibt. ... Der Käufer bestätigt mit der Unterschrift dieser Ablösevereinbarung, dass kein Dritter den Mietvertrag, wenn dieser zustande kommen sollte, unterzeichnet, sondern der Käufer als alleiniger Hauptmieter auftritt und somit in jedem Fall die Ablösevereinbarung zu leisten hat. § 8Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung wurden keine getroffen.