Frage zur einstweiligen Verfügung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Leider hat der Untermieter vorgegeben einen mündlichen Zeitmietvertrag zu haben, so dass mir nichts anderes übrig blieb, also hier selber einvernehmlich mit meiner Hauptmieterin eine fristlose Kündigung im Einvernehmen vorzunehmen. ... Ist es nun nicht aber so, dass aufgrund der Kündigung meinerseits diese einstweilige Verfügung, die Toilette aufzumachen nichtig wird, da die Hauotmieter die Toilette durch meine Kündigung garnicht mehr im Besitz haben.Und tritt hier nach dem Gesetz auch wieder Unmöglichkeit ein ?