Aufgrund von Mietverzug (in der Vergangenheit mehrfach) haben wir den Mieter auch fristlos gekündigt, da er mit 2 Monatsmieten im Verzug war, daraufhin haben wir eine 3-wöchige Frist ausgesprochen, welche aber nicht eingehalten wurde. Unter anderem weil die Mutter des Mieters meinte "Wir haben miit unserem Anwalt geredet, wir haben eine der fälligen Mieten bezahlt, daher ist die fristlose Kündigung ungültig", was meines Wissenstandes kompletter Unsinn ist, da der komplette Mietverzug bezahlt werden muss damit "Gnade vor Recht" eintritt. ... Die Eigenbedarfskündigung ist ja immer noch gültig, könnte beide Kündigungen auch hier online stellen falls nötig.