Mehrere Personen meinerseits fragten telefonisch beim Vermieter wegen einer gleich gelagerten Wohnung beim Vermieter nach,so dass Ende Oktober mir eine derartige Wohnung für unbefristete Zeit angeboten wurde.Diese „neue" Wohnung liegt ca. 750 Meter von meiner alten Wohnung entfernt.Die Postleitzahlen lauten jeweils 13629 und 13627.Das Vermieterbüro liegt unmittelbar neben der neuen Wohnung. ... Da das neue Mietverhältnis am 01.03.2023 beginnt,wurde ein Kündigungsschreiben mit Datum vom 14.02.2023 zum 28.02.2023 geschrieben und der Eingang schriftlich bestätigt.Die beiden Wohnungen hängen also irgendwie zusammen.Der Mietvertrag sieht aber diese 14 Tage Frist nicht vor.In meinem Kündigungsschreiben steht lediglich,dass ich zum 28.02.2023 kündige.Im alten Mietvertrag steht aber,dass die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist,so dass eigentlich das Mietvertragsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2023 enden müsste.Es gibt daher den Grundsatz Vertrag ist Vertrag.Ich bin daher der Auffassung,dass meine Kündigung unwirksam ist und daher gar keine Kündigung erfolgte.Ich wäre daher auch gar nicht an einer Kündigung interessiert,da mir mein Arbeitsplatz dann erhalten bliebe.Mir hat zu keiner Zeit gesagt oder darauf hingewiesen,dass die neue Wohnung in Charlottenburg ist und nicht in Spandau.Ich wohne dort bereits 10 Jahre. ... Ich benötige Ihre Einschätzung noch heute,da ich im Falle eines Nichtauszuges ( Unwirksamkeit der Kündigung ) dies dem Vermieter am 28.02.2023 schriftlich mitteilen würde und dies auch dort im Büro persönlich abgeben würde und die Miete dann weiterzahlen würde.